Eine Frage bzw. Anregung an die Grazer Verkehrsstadträtin Elke Kahr:
Die Friedensgasse (Verbindung zwischen Plüddemanngassse und Petersgasse) war von November 2012 bis Juni 2015 anlässlich eines benachbarten Bauvorhabens gesperrt. Diese Totalsperre war von der Volksanwaltschaft als Verwaltungsmissstand qualifiziert worden.
Die Straße, zur Gänze Öffentliches Gut, wurde im Mittelteil Baufirmen überlasen, von diesen abgezäunt und dem Baugelände zugeordnet und kleinenteils als Zufahrt vor allem aber als Standplatz für Bürocontainer und für Materiallagerung verwendet.
Die Überlassung erfolgte dem Anschein nach unentgeltlich. Dies, soweit zu vernehmen, mit der grundbuchswidrigen Begründung, die Straße sei dort Privateigentum des Bauherrn und überdies sei für Verkehrsmaßnahmen nach § 90 StVO laut Gemeinderatsbeschluss keine Entgeltzahlung für die Benützung öffentlichen Guts vorgesehen.
Es zeigt sich so, dass fehlerhafte Beurteilung von Eigentumsverhältnissen bzw. dieser GR-Beschluss für die Stadt zu erhebliche finanziellen Nachteilen führen kann.
Ich erlaube mir daher anzuregen, die Sinnhaftigkeit des GR-Beschlusses zu überdenken. Ist es vertretbar, offentliches Gut in erheblichem Ausmaß praktisch für Jahre zu verschenken und damit der Gemeinde zigtausend Euro zu entziehen?
Anmerkungen:
Der Gebührenentgang dürfte im ggstl. Fall je nach Berechnung über oder unter 50.000 € liegen. Etwa acht diesbezügliche Anfragen an Stadtsenatsmitglieder blieben unbeantwortet.
Noch zur Friedensgasse: Soweit ich das ersehen konnte, hatte der Bauherr sein Eigentum behauptet und der zuständige Bearbeiter des Straßenamtes diese Angabe 2012/13 übernommen; meine Einschau in Grundbuch und Kataster ergab jedoch, dass es sich tatsächlich um öffentliches Gut handelte. Der damalige Leiter des Straßenamtes bestätigte mir auf Rückfrage, die Friedensgasse sei zu Gänze öffentliches Gut. Der Bearbeiter damit konfrontiert sagte mir, er sei zeitlich nicht in der Lage, die Angaben des Bauherrn, diesfalls der LIG, genau zu überprüfen.
Übrigens hatte der Rechnungshof vor etlichen Jahren, soweit Medienberichten zu entnehmen, anlässlich einer Prüfung des Straßenamtes in Entgeltsachen verwaltungstechnische Optimierungsmöglichkeiten gesehen.
Die Volksanwaltschaft hatte ich betreffend die Friedensgasse bemüht, weil es etwa der achte Fall im Laufe der Jahre in meiner Umgebung war, in dem ein kurzer Weg den Fußgängern/Radfahrern auf Dauer oder auf längere Zeit entzogen wurde.
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Erwin Lauppert