Aus einer Anfrage an die Grazer Verkehrsstadträtin Elke Kahr:
Private Grenzhecken werden nicht selten so knapp an die Straßengrenze gesetzt, dass sie dann dauerhaft ellen- oder manchmal sogar armlang in den öffentlichen Gehsteig hineinragen und diesen erheblich schmälern.
Die Frage:
Ist das erlaubt?
Wenn ja, müssen die Anrainer für diese faktische Alleinnutzung Öffentlichen Guts etwa s bezahlen?
Wenn nein, warum tut die Stadt nichts gegen solche offenkundige langdauernde Normwidrigkeiten?
Auf breiten Gehsteigen tangiert diese Weg-Usurpation mit lebenden Zäunen die Passanten kaum, auf den in den Randbezirken meist schmalen Gehsteigen bedeutet sie jedoch erhebliche Beschwernis, zwingt die Passanten im Gänsemarsch zu gehen und kann, wenn sie bei Begegnungen auf die Fahrbahn treten müssen, zu Gefährdung der körperlichen Sicherheit führen. Nebenbei ist auch Kontakt mit bei Regenwetter nassen Hecken nicht angenehm. 11.12.2017 (Antwort steht am 20.12. noch aus).
Ergänzender Hinweis am 21,12,2017:
Zur Anfrage vom 11.Dezember erlauben wir uns noch darauf hinzuweisen, dass da oder dort auch Dornenzweige mehr oder minder lang in Gehsteige hereinragen, zB an der Bushaltestelle Marburgerstraße der Linie 64 Richtung Stifting in der Brucknerstraße.
Derartige Dornzweige sind zwar bei Tageslicht für Sehende im allgemeinen kein Problem, können aber bei Dunkelheit und für Sehbehinderte unangehm sein, der Bekleidung schaden, und bei Augenkontakt zu schwerer Verletzung führen. Fußgänger nehmen kaum an, dass ihnen auf einem Gehsteig Dornen ins Gsicht fahren können.