In Graz-Andritz/St.Veit musste kürzlich wieder einmal ein Schutzweg dran glauben. Die Kindeschützer sind unerbittlich. Viel zu gefährlich. Eine Frage beantworten sie allerdings nicht. Wie kommen die Kinder jetzt sicher über die Straße?
Die Stelle sei unübersichtlich Fußgänger träten so rasch auf den Weg, dass Lenker nicht mehr bremsen können und morgens gingen nur sechs und nachmittags zehn Leute über die Straße, so laut Medien die Argumente aller Behördenvertreter. Außerdem, es hätte schon einen Unfall gegeben. Und überhaupt, die Anhaltebereitschaft der Autofahrer sei zu gering.
Eine Bankrotterklärung der Behörde. Die Staßenverkehrsordnung formuliert klar:
Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, hat einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, daß er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten.“ (§ 9 Abs.2 StVO).
Man sollte meinen, die Behörde würde sich um die Einhaltung des Gesetzes bemühen. Es gibt einen Haufen an Möglichkeiten dazu. Auch dazu, ungebärdige Kinder am überraschenden Betreten der Fahrbahm unmittelbar vor einem Fahrzeug zu hindern. Weit gefehlt.
Die Behörde meint schlicht vereinfach gesagt, Autofahrer sind rücksichtslos und Passanten blöd- – tatsächlich eine gefährliche Mischung – da kann man halt nichts machen, kapituliert und entfernt den Schutzweg. Mögen 160 Eltern und Anrainer jammern, so viel sie wollen. Eine liebe Behörde.
Erwin Lauppert