In einem Artikel der Kleinen Zeitung von zum Thema Umkehr der Einbahnregelung in der grazer Schönaugasse zwischen Grazbachgasse und Jakominiplatz – Bürgerinitiativen protestieren gegen diese Umkehr – heißt es:
„Was passiert, wenn man die Drehung jetzt doch noch aufhebt?
Antwort: Dann wäre ein neues eisenbahnrechtliches Verfahren erforderlich – das würde die Inbetriebnahme der Neutorlinie um einige Monate verzögern.“
Das wirft die Frage auf: Warum bedarf es einer eisenbahnrechtlichen Bewilligung, also einer Bewilligung des Verkehrsministeriums (oder ist der Landeshauptmann zuständig?)? Seit hundert Jahren und länger rufen alle politischen Parteien in Wahlzeiten: „Wir wollen unser Land entbürokratisieren“ und schreiben das auch in ihre Regierungsprogramme. Die Grazer Straßenbahnen, die Graz Linien, gehören den Grazer Bürgerinnen (sofern man sie nicht bereits vertscheppert hat) dazu sind nur öffentliche Straßen betroffen. Stadtsenat und Gemeinderat, die dem Wohl aller Grazerinnen verpflichtet sind, vertreten die Bürgerinnen und entscheiden. Ihnen steht das Management der Graz Linien, ein fachkundiger technischer und juristischer Stab, der alle in Frage kommenden Gesetze und Normen kennt, auf die allgemeine Sicherheit bedacht ist und sämtliche Planungsarbeiten erledigt, zur Seite. Dazu kommt die Polizei als Ratgeber in Verkehrsfragen. Wozu braucht es dann noch Juristen und Techniker des Verkehrsministeriums?
Verdient die Grazer Verwaltung kein Vertrauen? Graz hat immerhin soviele Einwohner wie das Burgenland. Bei den Graz Linien handelt es sich ja, wie gesagt, nicht um ein Privatunternehmen, das Gewinn erzielen will, sondern um einen volkseigenen Betrieb. Wäre es da nicht einmal an der Zeit, nicht immer nur von Verwaltungsvereinfachung zu reden, sondern auch etwas zu tun?
Etwas anderes mag es sein, wenn es etwa um die Sperre des Bahnübergangs Absahlerstraße in Wetzelsdorf ging (erinnern Sie sich noch?). Die Zuglinie führt über die grazer Stadtgrenze hinaus, in weitere Fernen – da gab oder gibt es sogar einen Zug, der, wie uns vor 100 Jahren Hans Kloepfer erzählte, gern so uma neune aufd Wies zuwa kimmt. Da kann man natürlich in Wien annehmen, dass das weit über den Erkenntnishorizont der Grazer Gemeindeeltern hinausgeht.
Die denken ja nur an das Wohl der grazer Bürger, damit diese kurze Wege haben und nicht immer Autofahren müssen, und können nicht erkennen, dass – um des allgemeinen österreichischen Wohls willen – grazer Gehbehinderte ein Umweg von einem Kilometer zugemutet werden muss. Damit wir alle in unserem schönen Heimatland in Ruhe leben und schlafen können.
Warum aber eine wiener Genehmigung für die Umkehr einer Einbahnregelung mitten in Graz, auch wenn sie Einfluss auf die grazer Straßenbahn hat? Es mag sein, unser Team ist zu dumm, um die Notwendigkeit einer ministeriellen Genehmigung zu erkennen – da wären wir dankbar, wenn man uns belehrt. Oder man bemüht sich doch um etwas Entbürokratisierung.
Team zu fuß in Graz, 25.8.2025