Die einen brauchen ihn zum Gehen, die anderen für Grenzhecken, damit der Garten größer wird oder einfach nur aus Gedankenlosigkeit: den Gehsteig, früher gern Bürgersteig genannt. Streit ist da vorprogrammiert. Leidtragende sind vor allem Behinderte und Eltern mit Kinderwagen, wenn der Gehsteig zur Einbahnstraße wird.
Die Streitfrage ist also: Sind Gehsteige für Fußgänger*innen da oder für Büsche.Wir haben dazu an unsere für Verkehrssachen zuständige Frau Vizebürgermeisterin Judith Schwentner geschrieben. Unser Eindruck: Die Sache ist ihrem Büro ziemlich wurscht.
Das hatten wir im Frühjahr 2022 unserer Vizebürgermeisterin Frau Schwentner geschrieben. Es hat sich praktisch nichts geändert. Die Büsche sprießen weiter.
Zu diesem Beitrag hat uns Frau Vizebürermeisterin Schwentner am 23.7. geschrieben wie folgt:
„Ich habe mich bei den Abteilungen erkundigt. Jede Straße in Graz wird von den Straßenmeistern und deren Team in einem Intervall von 6 Wochen kontrolliert. Fällt etwas auf – wie eine den Gehsteig einschränkende Hecke – wird der/die Eigentümer:in per Postwurf verständigt. Nach 4 Wochen erfolgt eine Kontrolle. Ist die Hecke nicht geschnitten, geht der Fall an die Behörde, die dann einen entsprechenden Bescheid aussendet. Bei Nichtbeachten des Bescheides wird eine Strafe verhängt.
Ist Gefahr in Verzug wie beispielsweise bei Einschränkung der Sicht, verwachsenden Verkehrsschildern oder wenn auf die Fahrbahn ausgewichen werden muss, handelt die Stadt umgehend und schneidet selbst.“
Anmerkung: Eine gute Regelung. Nur leider funktioniert sie nicht, oder nicht immer. Wir haben es in vergangen Jahren wiederholt versucht, aber es hat nichts geholfen.
Erwin Lauppert,
Team Zu Fuß in Graz
5.8.25