26.4.2016. Das folgemnde im Februar an die Stadtverwaltung Graz gerichtete und dort der Abteilung für Verkehrsplanung zugeteilte Schreiben wurde bisher nicht beantwortet:
Unlängst wurde fast zu beginn der Waltendorfer Hauptstraße ein mehrstöckiges gebäude errichtet, Haus Nr.6. So weit so schön, nur wie kommt ein fußgänger und schon gar ein behinderter dorthin? Unmittelbar vor dem haus gibt es zwar einen gehsteig, doch dann gibt es nur mehr eher schmale, stark befahrene fahrbahn begrenzt von einem steilen hang ohne möglichkeit zur seite zu springen. Richtung osten zum ortszentrun Waltendorf hin folgt dazu eine unübersichtliche kurve; dort zu gehen empfiehlt sich nur für lebensmüde. Richtung westen zur Plüddemanngasse lässt es sich bei tag zwar relativ gefahrlos gehen, weil sich die autofahrer dankenwererweise scheuen, fußgänger niederzuführen, und breitere fahrzeuge norfalls stehen bleiben können. (Muss ein LKW vor dem haus Nr.6 etwas abladen, gibt es so nur wechselweisen einbahnverkehr). Aber was, wenn es finster ist und autos vom gegenerehr geblendet den fußgeher übersehen? Als zusätzliche schikane drängt noch ein busch die benützer weiter auf die fahrbahn und zum schluss trennt eine zwei meter breite gerollhalde den gehsteig von der straße; kein hindernis für leichtfüßige, doch für kinderwagen und rollstühle problematisch.
Nun könnte man sagen, die leute sollen halt vor dem haus die straße queren, doch das ist bei dem häufig dichten verkehr und der nahen unübersichtlichen en kurve wenigstens bei dunkelheit für menschen, die nicht behende dahin springen können, und insbesondere für GEh- oder Sehbehinderte ein eher gefährlicher rat.
Die frage: Was haben sich die verantwortlichen bei genehmigung des gebäudes gedacht?