Die einen brauchen ihn zum Gehen, die anderen für Grenzhecken, damit der Garten größer wird oder einfach nur aus Gedankenlosigkeit: den Gehsteig, früher gern Bürgersteig genannt. Streit ist da vorprogrammiert. Leidtragende sind vor allem Behinderte und Eltern mit Kinderwagen, wenn der Gehsteig zur Einbahnstraße wird.
Die Streitfrage ist also: Sind Gehsteige für Fußgänger*innen da oder für Büsche.Wir haben dazu an unsere für Verkehrssachen zuständige Frau Vizebürgermeisterin Judith Schwendner geschrieben. Unser Eindruck: Die Sache ist ihrem Büro ziemlich wurscht. Hier der Schriftverkehr, urteilen Sie selbst:
Vorab das kurze Ergebnis oder besser nicht Ergebnis des langen Schriftverkehrs: Die Häcken die den Gehsteig zur Einbahn machen, stehen immer noch.
Unser schreiben an Frau Schwentner am 29.04.2022
Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin,
Uns erreichen wieder einmal Klagen von Geh-und sehbehinderten zu einem Thema, dass wir bereits vor einigen Jahren in einer Anfragen an Frau Stadträtin Kahr wie folgt beschrieben hatte:
Gehsteige für die Büsch‘ oder für die Leut‘?
Private Grenzhecken werden nicht selten so knapp an die Straßengrenze gesetzt, dass sie dann dauerhaft ellen- oder manchmal sogar armlang in die öffentlichen Gehsteige hineinragen und diesen erheblich schmälern.
Die Frage:
Ist das erlaubt?
Wenn ja, müssen die Anrainer für diese faktische Alleinnutzung von Öffentlichem Gut etwas bezahlen?
Wenn nein, warum tut die Stadt nichts gegen solche offenkundige langdauernde Normwidrigkeiten?
Auf breiten Gehsteigen tangiert diese Weg-Usurpation mit lebenden Zäunen die Passanten kaum, auf den in den Randbezirken meist schmalen Gehsteigen bedeutet sie jedoch erhebliche Beschwernis, zwingt die Passanten im Gänsemarsch zu gehen und kann, wenn sie bei Begegnungen auf die Fahrbahn treten müssen, zu Gefährdung der körperlichen Sicherheit führen. Nebenbei ist auch Kontakt mit bei Regenwetter nassen Hecken nicht angenehm.
Ergänzender Hinweis:
Da oder dort ragen auch mehr oder minder lange Dornenzweige in Gehsteige herein.
Derartige Dornzweige sind zwar bei Tageslicht für Sehende im allgemeinen kein Problem, können aber bei Dunkelheit und für Sehbehinderte unangehm sein, der Bekleidung schaden, und bei Augenkontakt zu schwerer Verletzung führen. Fußgänger nehmen kaum an, dass ihnen auf einem Gehsteig Dornen ins Gesicht fahren können.
Zur Hauptfrage erhielten wir damals keine Antwort, doch wurde uns vom Büro der Stadträtin versichert bei Hinweise auf Dornen würde die Stadt diese sogleich entfernen. DAs wurde in einem Einzelfall auch so praktiziert.
Die STVO erscheint uns zu diesem Thema eher undeutlich. Menschen die sich aktiv an der Meinungsbildung beteiligen indem sie auf der Straße einpaar Flugzettel verteilen müssen dafür nach den Abgabebestimmungen der Gemeinde Geld zahlen. Wer dauernd Gemeindegrund für Pflanzen in Anspruch nimmt, braucht dies anscheinend nicht.
Die finanzielle Frage beiseitegelasssen, gibt es hier vor allem für Geh-und sehbehinderte ein Körperliches Risiko. Manche, vor allem Ältere, sind zu unsicher um alleine auf der Straße zu gehen, sie brauchen einen Beistand, mit anderen Worten es müssen zwei nebeneinander gehen. Das ist dann wenn der Gehsteig schmal ist nicht mehr möglich.
Es ist immer wieder zu sehen, dass auch bei Neubauten ohne zwingenden Grund Büsche so nahe an den Gehsteig gepflanzt werden. Auch ohne prophetische Gaben ist vorauszusehen, dass sie in den Gehsteig hinein wachsen. Beispielsweiße auch bei den Neubauten in der Marburgerstraße nördlich der Händelsstraße. Das ist dort nicht bedeutsam weil man dankenswerterweise den Gehsteig 2 Meter breit gebaut hat. Anders nicht weit davon an der Ecke Marburgerstraße/Brucknerstraße wo man den ansich schon schmalen Gehsteig anlässlich des Neubaues , wenn auch nur auf einem kleinen Stück anscheinend verschmälert hat. Wir hatten damals zuerst bei der Baubehörte und dann beim Straßenamt angefragt warum dies geschähen ist, erhielten zugleich die Antwort sie seien nicht zuständig. Eine Anfrage an die als zuständig bezeichnete Verkehrsplanung blieb unbeantwortet.
Ein Besipiel für Wegbeschränkung: die eine oder andere STelle im östlichen Teil der Brucknerstraße.
Mit freundlichen Grüßen,
Team: Zu fuß in Graz
Antwort Büro Schwentner: 29.04.2022
ich darf Ihnen i.A. von Bürgermeisterin-Stellvertreterin Judith Schwentner hierzu antworten.
Sofern es zu Geh- und Sichtbehinderungen im Straßenraum kommt, auch wenn die dafür ursächlichen Bepflanzungen auf Privatgrundstücken verortet sind, liegt die Zuständigkeit beim Strassenamt.
Wenn Sie konkrete Fälle kennen, wenden Sie sich damit ans Strassenamt und informieren Sie die Mitarbeiter*innen, damit entsprechende Schritte gesetzt werden können.
Bisher konnten solche Fälle immer schnell und unbürokratisch zu einem positiven Abschluss gebracht werden.
Anmerkung dazu unsererseits: Die gestellten grundsätzlichen Fragen blieben unbeantwortet. Vermutlich will man das Thema nicht anrühren, weil man dabei politisch mehr verlieren als gewinnen kann.
Dazu Team zu Fuß in Graz am 13.05.2022 an Frau Schwentner:
Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin,
zu unserem Mail vom 29.04 betreffend Beeinträchtigung des Fußverkehrs auf Gehsteigen durch Hecken etc. erhielten wir von Ihrem Büro die Empfehlung uns in solchen Fällen an das Straßenamt zu wenden. Wir danken für den raschen Rat und haben zu dem einen oder anderen Fall sogleich das Straßenamt informiert. Über das Ergebnis werden wir berichten.
Generell gesehen glauben wir jedoch, dass unsere Volksvertretung, mit Bedacht normiert, die Behörde habe von sich aus ohne Zuruf aus der Bevölkerung zu agieren. Sie meinte wohl, den Schutz allein auf Vernaderung zu stützen wäre verfehlt. Tatsächlich hatte sich vor langer Zeit, ehe der Autoverkehr dominant wurde, die Obrigkeit sehr wohl um die Pflichten der Anrainer für Gehsteige zum Beispiel Schneeräumung gekümmert.
Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, wir appellieren daher, die Obrigkeit möge zum Schutze Behinderte wenigstens auf verkehrsreicheren Straßen die Gehsteige mindestens einmal im Jahr kontrollieren und von sich aus Beeinträchtigungen durch Pflanzen abstellen.
Ein Punkt in unserer Anfrage blieb bisher unbeantwortet. Bei Neubauten werden manchmal Hecken sonahe an den Gehsteig gesetzt, das Spätere Kollisionen mit Fußgängerinnen fast unvermeidlich sind. Lässt sich das nicht verhindern ?
Mit freundlichen GrüßenTeam Zu Fuß in Graz
Antwort Büro Schwentner: 13.05.2022
ich darf Ihnen abermals i.A. von Frau VBMin Schwentner antworten.
Wie bereits besprochen, werden wir Anfragen, die sich im Strassenamt in der Warteschleife befinden, nochmals mit den Kolleg*innen in der Abteilung thematisieren.
Jedenfalls ist zu sagen, dass bei alltäglichen Problemen und Vorkommnissen (Schlagloch, Strafzettel, verstellter Radweg etc.) das Strassenamt Anlaufstelle ist. Die politische Verantwortung liegt bei uns, aber der Alltagsbetrieb, die täglichen Vorkommnisse i.S. eines Funktionierens von Infrastruktur und Verkehrsraum, muss über die Abteilungen abgewickelt werden. Sollte es hier Unstimmigkeiten und Differenzen gehen, sind wir als Büro der Vizebürgermeisterin aber selbstverständlich in der Verantwortung.
Wir werden Ihre Rückmeldung nächste Woche im Büro nochmals mit allen davon betroffenen Referent*innen besprechen und uns im Anschluss mit Ihnen in Verbindung setzen.
Gestatten Sie mir jedoch eine kurze Anmerkung zu Ihrer Nachfrage „Bei Neubauten werden manchmal Hecken so nahe an den Gehsteig gesetzt, das Spätere Kollisionen mit Fußgängerinnen fast unvermeidlich sind. Lässt sich das nicht verhindern ?“.
Soweit ich die Situation beurteilen kann, wird das Strassenamt erst tätig, wenn es zu Sichtbeschränkungen oder Behinderungen des Verkehrsraumes inkl. Gehsteige kommt. Eine präventive Vorschrift i.S. eines Mindestabstandsgebots von Bepflanzungen zu Straßen usw. ist rechtlich – glaube ich – nicht zulässig; zumindest nicht im Handlungsbereich der Stadt Graz.
An Büro Schwentner: 20.05.2022
Wir danken herzlich für die in aussichtgestellte Einladung zu einer Besprechung.
Zu Ihrem Antwortschreiben von 13.5. dürfen wir der Ordnungshalber kurz festhalten. Wir belästigen Ihr Büro selbstverständlich nicht mit Tageskrimskrams. Als ich beispielsweise vor einiger Zeit auf einem Gehsteig mit dem Kopf fast an ein Hornissennest stieß, habe ich selbstverständlich nicht die Politik sonder die Feuerwehr verständigt. Weil mir Hornissen zwar an sich als sehr friedliche Tiere bekannt sind aber sie doch bei einem versehentlichen Kopfstoß rabiat werden können (wenn Hornissen auf einem Gehsteig nächst acht oder zehnstöckigen Häusern geruhsam ihr Nest bauen können, scheint mir doch, was die Überwachung von Gehsteige betrifft, Optimierungsraum zu sein). Ebenso wird wohl jeder Mann wenn eine Fußgängerin bei Schneelage, gebrochenem Bein am Gehsteig liegt, die Rettung und nicht die Frau Stadträtin befassen.
Generell meinen wir jedoch, dass die Aufgabe der Politik primär nicht darin liegt für funktionierende Feuerwehr, Rettung und Bestattung zusorgen. Aufgabe der Stadtpolitik ist es primär durch entsprechende Maßnahmen dafür zu sorgen, dass wir möglichst wenig Feuerwehr, Rettung und Bestattung brauchen.
Dem Einladungstermin sehen wir mit vielem Dank entgegen.
An Büro Schwentner: 04.06.2022
„Meine Kollegen vom Team zu Fuß in Graz – „einfachheitshalber verwende ich nur ein grammatikalisches Geschlecht für Männlein, Weiblein, und was sonst noch die Natur geschaffen hat – also meine Mitarbeiterinnen freuen sich natürlich, dass sie zwar nicht morgen oder übermorgen doch irgendwann mit Ihnen und den zuständigen Referentinnen sprechen dürfen. Ihr Hinweis auf die Schwierigkeiten Bauffrauen nahe zu legen, Hecken nicht unmittelbar an den Gehsteigrant zu pflanzen, hat sie doch sehr erstaunt. So erstaunt, dass sie mich gebeten haben, Ihnen dazu gleich jetzt zu schreiben. Es scheint Architektenmode zu sein, Hecken an die Bürgerinnensteig zu pflanzen. Weder Qualität noch Schönheit leiden, wenn eine Hecke 1 Meter einwärts gepflanzt wird.
Vielleicht sehen wir das falsch. Man könnte doch in der Bauverhandlung darauf hinweisen, dass Hecken die in den Gehsteig hinein wachsen, beschnitten oder entfernt werden müssen und dass es sinnvoller wäre, sie gleich etwas weiter weg zu pflanzen. Man könnte die Architektenkammer, den Verband der Immobilienentwickler informieren. Könnte in der BIG einen Hinweis erscheinen lassen. Schließlich könnte man nachdenken, ob eine ortspolizeiliche Verordnung möglich wäre oder eine Präzisirung des Landes Straßenverwaltungsgesetzes. Man könnte auch sinnieren: Selbst die kleinste Verwendung von Straßengrund oder-luft für verkehrsfremde Zwecke kostet Gebühren, warum darf man Pflanzen auf Straßengrund gebührenfrei wachsen lassen? All das wäre möglich aber natürlich nur wenn man will.
Ich bezweifle keineswegs, dass grün überwucherte Gehsteige einen hübscheren Anblick bieten als graue Asphalt Flächen. Unlängst stieß ich mit der Nase fast auf eine Ranke voller blühender Rosen, die sich über den Gehsteig spannte. Das Zusammentreffen hat mein Herz erwärmt. Es täte mir leid, müssten die Blumen fallen. Das Dumme nur, man muss um vorbei zu kommen auf die Straßenbahngleise treten. Nun kann man einwenden, die Tram fährt ohne dies nur alle sieben Minuten und meistens hört man ja, wenn sie kommt. Auch als meine Nase auf dem Gehweg plötzlich in duftenden Holunderblüten versank – ich sehe schon ziemlich schlecht – war das ein durchaus angenehmes Gefühl. Allerdings, es kann bei solchen Zusammentreffen ein Auge drauf gehen.
Das Streben nach Schönheit, Ästhetik und das nach Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs stehen halt manchmal einander entgegen. Wir meinen, auf Gehsteigen muss die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Fußverkehrs Vorrang haben. Wir plädieren daher nach wie vor dafür, wenigstens belebtere Straße diesbezüglich zu überwachen.
Auch Eltern mit Kinderwagen soll ein gutes fortkommen möglich gemacht werden. Und schließlich geht es um den Schutz von behinderten, sehbehinderten und gehbehinderten.
Die Menschen sollten nicht beten müssen: Gott schütze deine Augen, Frau Schwentner tut es nicht.
Antwort Büro Schwentner: 07.06.2022
wie bereits schon mehrfach mitgeteilt, wird bzgl. Verkehrssicherheit regelmäßig vom Straßenamt geprüft, wo Handlungsbedarf besteht.
Wenn Ihnen neuralgische Orte bzw. Stellen im Straßenraum (Gehsteig etc.) auffallen, die noch nicht vonseiten des Straßenamtes bearbeitet werden, bitte um Übermittlung.
Bitte um Verständnis, dass es aufgrund der Größe des urbanen Raumes immer wieder passieren kann, dass bestimmte Orte noch nicht „am Radar“ der Abteilung sind, weshalb wir über solche Hinweise vonseiten der Bevölkerung dankbar sind.
Bzgl. eines Besprechungstermins bitte ich noch um Geduld. Sobald die/der neue Fußgänger*innenbeauftragte mit der Tätigkeit begonnen hat, kann das Gespräch stattfinden. Anmerkung: Bezieht sich auf andere von uns gestellte Fragen.
Anmerkung dazu unsererseits: Wir haben dazu einige stellen an belebtaren Straßen dem Straßenamt gemeldet bisher jedoch ohne Erfolg. 23.06.2022
In der letzten Ausgabe der St. Peter Bezirkszeitung findet sich ebenfalls ein Apell an die Anrainer ihre Hecken zu beschneiden. 3.7.2022