Sind polizeiliche Verfolgungsjagden sinnvoll? Sie können Blut kosten und häufig auch viel Geld. Dazu ein Schriftverkehr mit dem Innenministerium:
5.5.2025
„Herrn Bundesminister Mag. Karner, Innenministerium
Sehr geehrter Bundesminister,
anfang Oktober vergangenen Jahres fand eine Verfolgungsjagd gegen einen flüchtigen Autofahrer von Graz nach Wildon statt, die jetzt zu einem Gerichtsurteil gegen den Lenker – 7 Jahre Haft – führte. An der Jagd waren schliesslich mehrere Polizeifahrzeuge, ein Hubschrauber mit Wärmebildkamera und ein Suchhund beteiligt. Es wäre für die Bevölkerung interessant zu erfahren was das alles gekostet hat, denn schliesslich müssen wir Bürgerinnen und Bürger das letzten Endes bezahlen und der Staat hat eh kein Geld.
In diesem Zusammenhang noch ein Mail das wir Anfang Mai 2021 an Ihren Herr Vorgänger geschrieben hatten. Es war ohne Antwort geblieben und lautete wiefolgt und ist auch auf einer Website bzw. Facebook unter dem Titel „Blaulicht oder Gehirn einschalten“ nachzulesen:
„Sehr geehrter Herr Innenminister,
Wieder einmal hat eine polizeiliche Verfolgungsjagd grausig Opfer gefordert: zwei Tote in Linz. Hat sich noch immer nicht herumgesprochen dass verfolgte nicht selten panisch davon rasen ohne Rücksicht auf Gefahren. Da gibt es doch die Geschichte vom Hasen und vom Igel. Weiß man das Kennzeichen, warum den Täter nicht einfach daheim beamtshandeln? Und wenn jemand unerkannt entwischt? Tausende fahren täglich in Österreich ungestraft alkoholisiert oder zu schnell herum. Ist da eine Strafe mehr oder weniger ein Menschenleben wert?.
Sehr geehrter Herr Innenminister, bitte verbieten Sie Ihrer Polizei solche Verfolgungsjagden
…“
Dazu das Antwortschreiben des Innenministeriums vom 22.5. – Inhalt aller Floskeln entkleidet: wir machen weiter Verfolgungsjagden und was sie kosten sagen wir nicht – :
„…
Das Bundesministerium für Inneres (BMI), Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, Referat II/BPD/3/c (Beschwerdemanagement und Services), bestätigt den Erhalt Ihres Schreibens vom 5. Mai 2025 und teilt dazu eingangs im Auftrag des Herrn Bundesministers mit, dass Ihnen für Ihr Engagement für die Initiative „zu Fuß in Graz“ besonders gedankt werden darf.
Weiters darf zu ihrem angeführten Anliegen angemerkt werden, dass auf Grund des Artikel 18 des Bundes- Verfassungsgesetz (B-VG) die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf (Legalitätsprinzip).
Zum angeführten Fall vom Oktober vergangenen Jahres, bei dem nach einer flüchtigen Person gefahndet wurde, darf festgehalten werden, dass derartige Einsätze auch für einschreitende Organe stets eine besondere Herausforderung und Belastung darstellen, da es trotz größtmöglicher Beachtung der Eigensicherung zu Verletzungen kommen kann. Es darf um Verständnis ersucht werden, dass über Details dieses Einsatzes keine weitere Korrespondenz, wie exakte Aufstellung der Einsatzkosten u. ä. m., erfolgen kann. Ergänzend darf angemerkt werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Kostenersatz von Tätern gefordert werden kann.
Weiters darf zu Ihrer länger zurückliegenden Anregung, Verfolgungsfahrten zu verbieten, auch wenn eine erhebliche Rechtsverletzung verbunden mit der massiven Gefährdung anderer Personen vorliegt, ausgeführt werden, dass dies der ureigensten Aufgabe der Sicherheitsexekutive, nämlich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, widersprechen würde. Es darf in diesem Zusammenhang das Bedauern zum Ausdruck gebracht werden, dass zu dieser Anregung innerhalb angemessener Frist kein Antwortschreiben ergangen ist.
Das Bundesministerium für Inneres hofft mit vorstehenden Informationen behilflich gewesen zu sein und verbleibt
…“
26.5.2025