Warum, Frau Stadträtin, erlauben Sie den Radfahrerinnen nicht, hier zu fahren, auf dem Fuß/Radweg zum Kindergarten Brucknerstraße (im SO des Bezirks Graz-Jakomini)? Eine Frage ohne praktische Bedeutung, denn kein Radler kümmert sich um das Verbot Ihres Straßenamtes und seine Umleitungstafeln. Gott sei Dank, es wäre geradezu verantwortungslos, mit einem kleinen Kind auf dem Rad, wie es Ihr Straßenamt will, statt den kurzen sicheren Radweg den Umweg über die autoreiche Brucknerstraße zu wählem. Dennoch, warum steht das Verbotsschild da? Sollen schon kleine Kinder lernen, Verkehrsschilder zu ignorieren? (Anm. 12.11.2019: DasVerbotszeichen ist nicht mehr da).
Der Hintergrund: Das Grazer Straßenamt pflegt gern den Brauch, bei Arbeiten neben der Straße (zB Hausbauten), die den Straßenverkehr beeinträchtigen (können), Sperren nicht nur für die Zeit tatsächlicher Arbeiten zu verfügen, also etwa die tägliche Arbeitszeit. Es sperrt gern von Beginn des Baues bis zur Fertigstellung , mag die Arbeit auch tage- oder wochenlang ruhen.
Das hat dem Amt vor ein paar Jahren bei der zweieinhalbjährigen Sperre der Friedensgasse eine Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft eingetragen; doch das Amt nicht weiter gestört. (Siehe den Beitrag „Gedächtnisschwund“). Damals hatten zuerst die grüne Vizebürgermeisterin Rücker und dann der blaue Stadtrat Eustacchio vor der Sperreuphorie ihres Straßenamtes gekuscht. Hier übrigens herzlichen Dank Frau Stadträtin, dass Sie der (laut Fama) Absicht des Straßenamtes, den Kindergartenweg zehn Monate lang gänzlich, also auch für Fußgänger zu sperren getrotzt haben.
Das Straßenamt beharrt indes auf seiner Übung , nicht nur während täglicher Arbeitszeit , sondern auch außerhalb insbesondere an Wochenenden zu sperren, mit folgender Begründung:
„Ja, derartige Bereiche müssen auch außerhalb der Arbeitszeit gesperrt bleiben.
Das Straßenamt ist u.a. gem. § 90 StVO für die Sicherheit und Flüssigkeit im Zuge
von Baustellen verantwortlich und diese Sicherheitsvorgabe beinhaltet eine zeitlich durchgehende Sperre, zumal viele Passanten (auch Kinder) des Öfteren ohne Zeitübersicht unterwegs sind.“
Tatsächlich, Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit sind wesentliche Kriterien. Der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs gerecht zu werden, indem man ihn verbietet, ist zweifellos originell. Die Tafel „Allgemeines Fahrverbot“ richtet sich an Leute zu Rad, also auch an Kinder ab zwölf oder mit Radfahrzeugnis. Zu behaupten, die wüssten u.U. nicht , wie spät es ist, heute in einer Zeit, wo man nicht mehr auf die Kirchturmuhr nach der Zeit schaut, wo jeder eine Armbanduhr, wo jedes Kind ein Handy hat, ist fast schon beleidigend. Und ist die Straße während der täglichen Arbeitszeit mit einem Bauzaun versperrt, kann man den bei Arbeitsschluss mit ein paar Handgriffen aufmachen. So leicht wäre das.
Anmerkung:
Die Frage „Wenn es schon unumgänglich ist, eine Straße während der Arbeiten zu sperren, muss sie dann auch in der arbeitsfreien Zeit gesperrt bleiben? Also bei einer üblichen 50stündigen wöchentlichen Arbeitszeit 168 Stunden?“ wurde vor Jahren schon anlässlich der zweieinhalbjährigen Totalsperre der Friedensgasse angeschnitten.
Der damalige Straßenamtsleiter beharrte auf der Totalsperre soweit ich mich entsinne, mit der Begründung, eine Zusatztafel – etwa „Montag bis Freitag 7 bis 17 Uhr“ würde die Leute verwirren, mit anderen Worten, die seien zu dumm, um das zu begreifen. Dind wir Grazerinnen und Grazer das wirklich?
So viel Geschreibsel wegen eines unbeachteten Verkehrszeichens? Unser Straßenamt begnügt sich nicht immer mit einem Schild. Es lässt Zäüne aufstellen (siehe Friedensgasse). Da kann dann niemand mehr durch. Fast wäre das auch dem Kindergartenweg passiert. Zehn Monate gesperrt, zur Gänze.
6.11.2019 E.L.