Petersgasse, Haltestelle Schulzentrum St. Peter, Straßenbahnlinie 6, Buslinien 63, 64, 66, 72/76.
Derzeitige Situation: viel Autoverkehr, etwa alle 7 Minuten eine Straßenbahn, Schutzweg über die Petersgasse, Ampel geregelt. Dem Grunde nach sehr schön, nur: immer wieder laufen Kinder (Schulen sind nahe) und auch Erwachsene, verbotenerweise, bei Rot über die Fahrbahn, nicht aus Mutwillen. Sie wollen einfach nur ihren Bus oder die Straßenbahn erwischen. Nicht selten führt das zu gefährlichen Situation, Beinaheunfällen. Das Straßenamt und seine politische Führung (schon seid Jahren darauf hingewiesen) nehmen das in Kauf.
Manch andere, Eltern und auch wir sind damit nicht zufrieden. Ihr Vorschlag: Wegfall der Ampelregelung. Dann hätten Kinder und Erwachsene Vorrang vor den Autos und könnten den Bus erreichen. Nur die Straßenbahn müssten sie vorbeifahren lassen, die hat laut Gesetz, verständlicherweise, immer Vorrang.
Das Straßenamt und seine politische Führung sagten bisher nein. Das Gesetz erlaube zwar Schutzwege über Straßenbahngleise, es gäbe aber eine private Richtlinie die erlaube das nicht. Man halte sich, Gesetz hin oder her, an die Richtlinie.
Wir haben wiederholt die politischen Verkehrsreferenten, zuletzt auch unsere jetzige, Frau Judith Schwentner, auf die Gefährlichkeit der Situation hingewiesen, leider ohne Erfolg. Unsere Appelle an die weltliche Macht sind also vergeblich. Da bleiben nur die himmlischen Mächte. Beeten wir also zum lieben Gott er möge seine schützende Hand über unsere Kinder halten und sie vor Unglück bewahren.
Noch zu den Richtlinien. Richtlinien sind wertvoll und wichtig und bringen Ordnung ins Leben. Sie sind allerdings sozusagen, nur ein Konfektionsanzug, kein Maßanzug, vom Schneider auf den Bauchumfang des einzelnen Kunden zugeschnitten. Sie können daher in manchen Fällen zu großen Härten führen oder wie hier zur Gefahr werden. Hier handelt es sich offenbar um eine Richtlinie der Forschungsgesellschaft Straße, Schiene und Verkehr, einer lobenswerten privaten Einrichtung, verfasst sicher von hervorragenden Fachleuten. Ob der eine oder andere eine Verbindung zur Ampelindustrie hat, wissen wir nicht. Auch ist uns der genaue Text und der Motivenbericht nicht zugänglich, weil dem gemeinen Volk ist der Zugang verwehrt. Nur wer zahlt darf sie wissen. Eine zwar wirtschaftlich verständliche Vorgangsweise, rechtlich aber doch eher bedenklich.
Grund für die Ablehnung von Schutzwegen ohne Ampel über Schienen, dürfte die Vermutung sein, manch Fußgängern sei der Vorrang der Straßenbahn nicht bekannt. Tatsächlich liest man auf Websiten von Verkehrsbetrieben häufig Klagelieder zu diesem Thema. Wir haben schon vor langem zur Abhilfe angeregt doch belehrende Taferln vor den Schutzwegen anzubringen. Hierbei stießen wir aber damit immer auf Ablehnung. Zuletzt auch in einem Gespräch, vor gut einem halben Jahr, im Büro der Vizebürgermeisterin. Warum die Ablehnung, blieb uns verborgen. Immerhin hat uns die Fußgängerbeauftragte des Magistrats damals eine Statistik über einschlägige Verkehrsunfälle an ampellosen Schutzwegen über Schienen versprochen. Alleine auf der 6er Strecke bis zum Jakominiplatz gibt es drei davon. Leider haben wir die Statistik trotz Erinnerung bis heute nicht bekommen. Möglicherweise gibt es gar keine Unfälle.
Noch eine kleine Geschichte. Kürzlich wurde uns berichtet, eine Straßenbahn bimmelte vor dem Schutzweg beim St. Peterfriedhof. In der Haltestelle springt die Fahrerin aus dem Wagen und fragt, mit helltönender Stimme, einen der Wartenden, ob er nicht wisse, dass die Bim Vorrang habe. Wäre da ein Taferl vor dem Schutzweg nicht einfacher? Dann müssten die Fahrer nicht herausspringen und Leute anschreien.
Zu dem Thema noch folgendes:
Wir hatten vor einem Jahr, am 24.3.2022 folgende Anregung an die für den Verkehr in Graz zuständige Vizebürgermeisterin gesandt.
SEHR GEEHRTE FRAU VIZEBÜRGERMEISTERIN,
am Dienstag gegen 16:00 Uhr lief wie häufig ein Haufen Fußgänger unter anderem eine Mutter mit Kinderwagen bei Rot über die Straße, ebenso am Mittwoch zur gleichen Zeit – Tatort: Schutzweg über die Petersgasse an der Tram – und Bus – Haltestelle Schulzentrum Sankt Peter. Zu anderen Zeiten sind häufig Kinder der nahen Schulen dabei. Die Vorfälle veranlassen uns wieder einmal auf diese Gefahrenstelle hinzuweisen. Wir hatten uns dazu auch schon an Frau Rücker und andere Verkehrsreferenten gewendet.
Die Leute rennen bei Rot nicht aus grundsätzlicher Abneigung gegen behördliche Reglements über die Straße, sie möchten einfach nur ihren Autobus erreichen. Natürlich fördert das gegebene Regelwerk Ressentiments gegen die Behörde und die letzthin maßgeblichen Politiker. Denn es wird als unnötige krasse Bevorzugung des Autoverkehrs empfunden. Die Politik erklärt volltönig, den Fußverkehr zu fördern und lässt dann das Fußvolk eine viertel Stunde warten, um ein paar Autos 20 Sekunden zu ersparen. Das fördert nicht die Glaubwürdigkeit der Politik.
Das Problem: auf der einen Seite der Straße die Straßenbahn, die Busse auf der anderen. Muss ein Auto warten verliert es vielleicht 20 Sekunden, muss der Fußgänger warten und der Bus fährt derweilen davon, kostet ihn das eine Viertelstunde. Seit einer Systemmodifizierung vor ein paar Jahren sind die Wartezeiten in der Regel zwar etwas kürzer geworden, aber noch immer zu lang. Sie betragen meist 30-60 Sekunden, manchmal sogar gegen 2 Minuten. Nicht selten kommt lange von links nichts, kommt von rechts nichts, aber die Ampel bleibt trotzdem rot. Die gegenwärtige Situation scheint uns vor allem deshalb besonders bedenklich, weil sie dank der nahen Schulen viele Kinder betrifft. Eine Behörde, die eine Regelung trifft, die von vielen als schikanös empfunden wird und geradezu nach Missachtung schreit, kann sich meinen wir, wenn ein Kind zu Schaden kommt nicht darauf hinaus reden, es hätte ja die Regel beachten müssen.
Der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs wäre unserer Meinung nach am besten bedient, würde man auf die Ampelregelung für den Schutzweg verzichten. Dann hätten die Fußgänger außer gegenüber der Straßenbahn Vorrang, der Verkehrsfluss würde am wenigsten gestört und es wäre am billigsten. Die Problematik liegt, wenn wir recht informiert sind, darin, dass die Straßenverkehrsordnung zwar Schutzwege über Gleise erlaubt, die Önorm etc. dies aber ablehnt. Die Norm ist zwar formal nur Empfehlung, für Verkehrsbeamte und Sachverständige scheint sie aber gesetzt zu sein. Das dient sicher dem Schutz der Beamten, doch – die demokratiepolitischen, rechtsstaatlichen, wirtschaftspolitischen etc. Dimensionen unseres Normenwesens beiseite gelassen – die Norm soll doch in erster Linie dem Schutz der Bevölkerung dienen.
Wird eine allgemein gehaltene Norm nicht der besonderen Situation des Einzelfalls gerecht, sollte die Politik sich nicht abhalten lassen eine andere bessere Lösung zu verwirklichen.
Wir wissen nicht, warum die Graz Linien zwar immer wieder einmal über Fußgänger, die sich nicht an den Vorrang der Straßenbahn auf Schutz wegen halten, jammert, sich aber konsequent weigert das Fußvolk etwa durch Schilder auf die Vorrangsregelung hinzuweisen. Wenn man automatisch die Kreuzung für Fußgänger sperren kann, durch Rotlicht, dürfte es wohl kein besonderes technisches und finanzielles Problem sein, sie etwa durch akustische Signale auf eine nahende Straßenbahn zu warnen.
Will man sich unbedingt sklavisch an die Norm halten sollte man andere fußgängerfreundliche Lösungen überdenken. Zum Beispiel: Verkürzung oder Aufhebung der Sperrphase für Fußgänger außer bei Annäherung der Straßenbahn und von Süden kommender Busse.
Wir erhielten dazu am 30 März folgende Antwort:
i.A. von Bürgermeisterin-Stellvertreterin Judith Schwentner eine schnelle Rückmeldung.
Wir besprechen das Thema mit unseren Abteilungen und geben Ihnen dann Bescheid.
Team zu Fuß in Graz, 2.4.2022, ergänzt am 28.2.2023