Kürzlich stand in der Zeitung: ein paar Klimaaktivist*innen hatten vor 2 Jahren für etwa 2 Minuten einen Schutzweg über eine belebte Straße in Graz blockiert, sie verteilten Flugblätter und hielten ein Transparent hoch. Die also gleich erschienene Polizei bestrafte sie nach der Straßenverkehrsordnung mittels Organmandat. Die Stadt Graz verhängte über eine Aktivit außerdem noch eine Verwaltungsstrafe über 200 Euro wegen missbräuchlicher Verwendung einer Straße für Verkehrsfremde Zwecke oder dergleichen, nach dem Landesstraßenverwaltungsgesetz. Das von der Aktivistin angerufene Verwaltungsgericht milderte die Strafe auf 100 Euro.
Der Fall wirft drei Fragen auf:
1) Bürokratie und Verwaltungsvereinfachung: Ist es sinnvoll, wegen eines eher lächerlichen Delikts – 2 Minuten Schutzweg Blockade – 2 Behörden, die Polizei und die Gemeinde in Aktion zu setzten und ein und die selbe Tat nach verschiedene Gesetzte, STVO und Straßenverwaltungsgesetz, zu bestrafen?
2) Kommunikation: An unseren Straßen findet sich haufenweise Werbung für dies oder das auf Plakatwänden der Gemeinde eigenen Firmen Ankünder, teuer bezahlt. Dürfen nur Leute die viel Geld haben, große Konzerne etc. über Werbung mit der Bevölkerung kommunizieren und kleine Leute die arm sind müssen schweigen?
3) Bleiben wir beim dritten Punkt, der Bestrafung: Wer entscheidet im Magistrat über Bestrafung und Strafhöhe? Letztlich der oder die von der Bevölkerung gewählte Stadtregierung oder deren zuständige politische Referent oder Referentin. Oder obere oder untere der Regierung unterstellten Angestellte? Natürlich können sich die zuständigen Politiker nicht um alles kümmern und müssen die Routineangelegenheiten ihren Beamten überlassen doch sie können generell bestimmen wie die Beamten im Rahmen der gesetzlich gezogenen Grenzen agieren sollen. Wir wissen nicht, welches Regierungsmitglied hier überhaupt zuständig ist und ob es auf den Fall Einfluss genommen hat. Zumindest eines dürfte sicher sein. Es wäre durchaus denkbar, dass im vorliegenden politischen brisanten Fall der politische Referent von seinen Beamten informiert wurde. Es ist wahrscheinlich, dass das mit dem Landesstraßenverwaltungsgesetz betraute Straßenamt etwas damit zu tun hatte. Es untersteht unserer Vizebürgermeisterin Judith Schwentner. War sie damit befasst oder hat das Straßenamt wie auch im anderen Fall alleine gehandelt. Wir wissen es nicht. War es notwendig gegen eine wahrscheinlich eher minderbemittelte Person eine für sie vermutlich hohe Strafe von 200 Euro zu verhängen? Das Verwaltungsgericht meinte, es war zu viel. Hätte nicht schon die Stadt mehr Milde walten lassen können?
14.02.2023